Verein
Die vordringlichste Aufgabe des Vereins besteht darin, die Möglichkeiten der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen am gesellschaftlichen Leben zu verbessern. In Artikel 13 der 1992 auch von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten UN-Kinderrechtskonvention heißt es: Kinder haben das Recht auf freie Meinungsäußerung. Mit dieser Konvention sichern die Vertragsstaaten zu, dass der Kindeswille in allen das Kind betreffenden Angelegenheiten berücksichtigt werde.
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