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mz 14.10.2009

MZ_HalleHausMZ_HalleHaus

Verein

Die vordringlichste Aufgabe des Vereins besteht darin, die Möglichkeiten der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen am gesellschaftlichen Leben zu verbessern. In Artikel 13 der 1992 auch von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten UN-Kinderrechtskonvention heißt es: Kinder haben das Recht auf freie Meinungsäußerung. Mit dieser Konvention sichern die Vertragsstaaten zu, dass der Kindeswille in allen das Kind betreffenden Angelegenheiten berücksichtigt werde.
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Vorstand

Elke Arnold – Vorsitzende

Daniel Schreiner – Stellvertreter

Cornelia Wendt – Schatzmeisterin

Satzung

§ 1 Name und Sitz des Vereins

Der Verein führt den Namen Kinderstadt Halle e.V.

Der Verein hat seinen Sitz in Halle/Saale und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Halle eingetragen.

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